Die negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung spielen eine bedeutende Rolle im deutschen Steuerrecht. Insbesondere private Vermieter oder Immobilieninvestoren stehen oft vor der Herausforderung, dass ihre Mieteinnahmen niedriger sind als die anfallenden Kosten. Diese Verluste können jedoch steuerliche Vorteile mit sich bringen, indem sie mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Doch wie entstehen negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Welche steuerlichen Regelungen gelten, und wie können Vermieter Verluste optimal nutzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren? In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte über dieses Thema und erhältst praktische Tipps zur Steueroptimierung.
Was sind negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, wenn die Ausgaben für eine vermietete Immobilie höher sind als die erzielten Mieteinnahmen. Diese Verluste können sich aus verschiedenen Kostenfaktoren ergeben, darunter:
- Zinsen für Immobilienkredite
- Abschreibungen (AfA)
- Instandhaltungs- und Renovierungskosten
- Verwaltungskosten
- Grundsteuer und Nebenkosten
Da das deutsche Steuerrecht Verluste aus Vermietung und Verpachtung zulässt, können diese Verluste mit anderen positiven Einkünften aus beispielsweise Lohn oder Gewerbebetrieb verrechnet werden.
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Beispiel für negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Ein Vermieter erzielt jährlich Mieteinnahmen von 10.000 Euro. Seine Ausgaben für die Immobilie setzen sich wie folgt zusammen:
- Zinsen für ein Darlehen: 4.000 Euro
- Abschreibung (AfA): 3.000 Euro
- Reparaturkosten: 5.000 Euro
- Sonstige Kosten (Verwaltung, Grundsteuer, Versicherung): 2.000 Euro
Gesamtkosten: 14.000 Euro
Da die Kosten höher sind als die Mieteinnahmen, ergibt sich ein steuerlicher Verlust von -4.000 Euro. Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften des Vermieters verrechnet werden, wodurch seine Steuerlast sinkt.
Welche Kosten führen zu negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?
1. Finanzierungskosten (Darlehenszinsen)
Ein großer Teil der Verluste entsteht oft durch Zinszahlungen auf Immobiliendarlehen. Besonders in den ersten Jahren nach dem Kauf sind die Zinsen hoch, während die Tilgung relativ gering ist.
Da nur die Zinsen, nicht aber die Tilgung steuerlich absetzbar sind, kann dies zu negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.
2. Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung)
Die steuerliche Abschreibung von Immobilien führt ebenfalls zu Verlusten auf dem Papier.
- Gebäudeabschreibung:
- Bei Wohngebäuden beträgt die jährliche Abschreibung 2 % der Anschaffungskosten, falls das Gebäude nach 1924 errichtet wurde.
- Für ältere Gebäude liegt die Abschreibung bei 2,5 %.
- Sonderabschreibungen:
- Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Neubauten zur Förderung von Wohnraum) können höhere Abschreibungen geltend gemacht werden.
Da die Abschreibung einen nicht-liquiditätswirksamen Aufwand darstellt, senkt sie die Steuerlast, ohne dass tatsächlich ein finanzieller Abfluss erfolgt.
3. Erhaltungsaufwendungen (Reparaturen und Modernisierungskosten)
Kosten für Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
- Sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen:
- Kleinere Reparaturen (z. B. Malerarbeiten, defekte Heizungen, Austausch von Bodenbelägen) können sofort in voller Höhe abgesetzt werden.
- Modernisierungskosten:
- Werden in den ersten drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie mehr als 15 % der Anschaffungskosten für Modernisierungen ausgegeben, müssen diese Kosten über die Abschreibung verteilt werden.
Diese Regelung kann dazu führen, dass hohe einmalige Aufwendungen den steuerlichen Gewinn mindern und zu negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.
4. Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben
Auch Verwaltungskosten wie Hausverwaltung, Maklergebühren oder Steuerberatungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Zudem gehören Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung) und die Grundsteuer zu den absetzbaren Kosten.

Steuerliche Vorteile durch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
1. Verlustverrechnung mit anderen Einkünften
Der größte Vorteil von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegt in der Verlustverrechnung. Die Verluste können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, beispielsweise mit:
- Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt, Lohn)
- Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Selbstständigkeit
- Einkünften aus Kapitalvermögen
Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, und die Steuerlast sinkt.
2. Steuerstundungseffekt
Da sich Verluste insbesondere in den ersten Jahren nach dem Immobilienerwerb häufen, ergibt sich ein Steuerstundungseffekt. Sobald die Mieteinnahmen später die Kosten übersteigen, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn.
Dieser Gewinn fällt jedoch häufig erst an, wenn der Steuerpflichtige in einer niedrigeren Steuerklasse ist (z. B. nach Renteneintritt), was zu einer langfristigen Steuerersparnis führt.
3. Steuerfreie Veräußerung nach 10 Jahren
Ein weiterer steuerlicher Vorteil besteht darin, dass Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei sind. Wer in den ersten Jahren negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nutzt, um seine Steuerlast zu senken, kann später einen steuerfreien Verkaufserlös erzielen.
Wann erkennt das Finanzamt Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht an?
Liebhaberei: Gefahr der Nichtanerkennung
Das Finanzamt prüft, ob der Steuerpflichtige eine ernsthafte Einkunftserzielungsabsicht hat. Falls über einen langen Zeitraum nur Verluste entstehen, kann die Immobilie als „Liebhaberei“ eingestuft werden, wodurch steuerliche Verluste nicht mehr anerkannt werden.
Um dies zu vermeiden, sollte nachweisbar sein, dass:
- die Immobilie langfristig Gewinne erzielen wird,
- eine marktgerechte Miete verlangt wird,
- die Finanzierung solide ist.
Selbstnutzung oder teilweiser Leerstand
Falls eine Immobilie nicht durchgehend vermietet ist oder teilweise selbst genutzt wird, kann das Finanzamt die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur anteilig anerkennen.
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Tipps zur optimalen Nutzung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Steuerliche Beratung nutzen:
- Eine professionelle Steuerberatung hilft, die Verluste optimal geltend zu machen.
- Laufende Kosten im Blick behalten:
- Effizientes Kostenmanagement kann die steuerliche Optimierung verbessern.
- Langfristige Rentabilität nachweisen:
- Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte ein langfristiges Ertragskonzept vorliegen.
- Mietverträge dokumentieren:
- Alle Mietverhältnisse sollten ordnungsgemäß vertraglich festgehalten werden.
Fazit: Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung clever nutzen
Die negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können für Vermieter eine strategische Möglichkeit sein, ihre Steuerlast zu senken und langfristig Gewinne zu optimieren. Durch geschickte Planung, steuerliche Verlustverrechnung und eine langfristige Anlagestrategie können Immobilienbesitzer hohe Steuervorteile realisieren.
Wer sich professionell beraten lässt und die steuerlichen Rahmenbedingungen kennt, kann negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gezielt als Vorteil nutzen.